Rechtsprechung
BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Begründung - Zurückweisung - Tatsächliche und rechtliche Erwägungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 13.07.1994 - 2 StR 194/94
- BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91
Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen
Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94
Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 11, 15; BGHSt 2, 284, 286).Eine nähere Begründung des Beschlusses war auch nicht deshalb entbehrlich, weil das Fehlen der Erheblichkeit auf der Hand lag (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12, 14, 15; BGH NStZ 1981, 309, 310; 401).
- BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52
Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen …
Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94
Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (…BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 11, 15; BGHSt 2, 284, 286). - BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90
Beweiswürdigung - Unwiderlegbarkeit - Unwiderlegbarkeit innerer Tatsachen - …
Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94
1. In der neuen Hauptverhandlung wird zu bedenken sein, daß die subjektive Tatseite für alle drei Angeklagten in der Regel erst dann zuverlässig beurteilt werden kann, wenn der objektive Sachverhalt hinreichend aufgeklärt ist (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6).
- BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den …
Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94
Eine nähere Begründung des Beschlusses war auch nicht deshalb entbehrlich, weil das Fehlen der Erheblichkeit auf der Hand lag (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12, 14, 15; BGH NStZ 1981, 309, 310; 401). - BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89
Beweisantrag - Unerheblichkeit - Tatsache - Tatrichter - Beschluß
Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94
Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 11, 15; BGHSt 2, 284, 286). - BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90
Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben …
Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94
Eine nähere Begründung des Beschlusses war auch nicht deshalb entbehrlich, weil das Fehlen der Erheblichkeit auf der Hand lag (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12, 14, 15; BGH NStZ 1981, 309, 310; 401). - BGH, 27.03.1990 - 1 StR 13/90
Anforderungen an die Begründung der Bedeutungslosigkeit von Beweistatsachen
Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94
Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 11, 15; BGHSt 2, 284, 286). - BGH, 12.08.1986 - 5 StR 204/86
Anforderungen an einen Beschluss über die Ablehnung eines Beweisantrages wegen …
Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94
Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 11, 15; BGHSt 2, 284, 286). - BGH, 05.05.1981 - 5 StR 233/81
Beweisantrag - Ablehnung - Angabe der Gründe - Tatsächliche Bedeutungslosigkeit
Auszug aus BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94
Eine nähere Begründung des Beschlusses war auch nicht deshalb entbehrlich, weil das Fehlen der Erheblichkeit auf der Hand lag (…vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12, 14, 15; BGH NStZ 1981, 309, 310; 401).
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Hierzu macht die Revision zu Recht geltend, daß die Begründung eines Beschlusses, mit dem das Gericht eine beantragte Beweiserhebung wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache ablehnt, erkennen lassen muß, ob die Unerheblichkeit aus rechtlichen oder tatsächlichen Erwägungen angenommen wird, im letzteren Fall müssen die Umstände angeführt werden, aus denen der Tatrichter die Bedeutungslosigkeit gefolgert hat (BGHSt 2, 184, 186; BGH NStZ 1981, 3091 1982, 213; StV 1984.451, wistra 1995, 30).